Gesamt bewertung
5.0 von 5, basierend auf 306 Bewertungen
Alle gemieteten Produkte müssen vollständig und spätestens zu dem in der Buchung vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben werden. Eine verspätete Rückgabe kann Folgebuchungen beeinträchtigen und zusätzliche Kosten verursachen.
Schäden, Funktionsbeeinträchtigungen, Unfälle, Diebstahl oder der Verlust von Produkten oder Zubehörteilen müssen uns unverzüglich gemeldet werden:
📧 cs@dachboxit.de
Betreff: „Schaden“
📞 +49 151 7287 6293
Bitte verwende beschädigte Produkte nicht weiter, wenn dadurch weitere Schäden oder Gefahren entstehen könnten. Unsere Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise sind zu beachten.
Alle gemieteten Produkte müssen zusammen mit sämtlichen übergebenen Schlüsseln, Gurten, Befestigungselementen, Adaptern und sonstigen Zubehörteilen vollständig zurückgegeben werden.
Fehlende oder über die vertragsgemäße Nutzung hinaus beschädigte Teile können nach Maßgabe unserer AGB und der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden. Normale, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandene Abnutzungen werden nicht berechnet.
Die Produkte sind in einem ordnungsgemäßen und von persönlichen Gegenständen befreiten Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen, die eine zusätzliche Reinigung erforderlich machen, können nach dem tatsächlich entstandenen und erforderlichen Aufwand berechnet werden.
Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich an dem Standort, an dem die Produkte abgeholt wurden.
Eine Rückgabe an einem anderen Standort ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Bestätigung durch Dachboxit zulässig.
Der Rückgabetermin wird während des Buchungsprozesses festgelegt.
Eine Änderung kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin über das Kundenkonto unter „Mein Kalender“ angefragt werden. Eine Änderung ist nur möglich, wenn keine Folgebuchungen entgegenstehen und Dachboxit den neuen Termin bestätigt.
Ohne Bestätigung bleibt der ursprünglich vereinbarte Rückgabetermin verbindlich.
In Ausnahmefällen kann unser Kundenservice abweichende Abhol- oder Rückgabetermine ermöglichen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Entscheidend sind insbesondere die Verfügbarkeit der Produkte, bestehende Folgebuchungen und unsere betrieblichen Kapazitäten.
Anfragen können über das Kundenkonto unter „Mein Kalender“ → „Buchung“ oder per E-Mail gestellt werden:
📧 cs@dachboxit.de
Betreff: „Sondertermin“
Bitte plane für deine Anfrage ausreichend Vorlaufzeit ein. Ein Sondertermin ist erst verbindlich, wenn er ausdrücklich von Dachboxit bestätigt wurde.
Wird ein Produkt nicht spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben und wurde keine Verlängerung oder Terminänderung ausdrücklich bestätigt, können wir für die Dauer der verspäteten Rückgabe eine Nutzungsentschädigung berechnen.
Zusätzlich können erforderliche und nachweisbare Mehraufwendungen sowie weitere tatsächlich entstandene Schäden geltend gemacht werden. Hierzu können insbesondere Ansprüche aufgrund beeinträchtigter oder nicht durchführbarer Folgebuchungen gehören, soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
Die gesetzlichen Ansprüche von Dachboxit bleiben unberührt.
Diese Formulierung ist sauberer als eine pauschale Weiterberechnung von „Umsatzausfällen“: Nach § 546a BGB kann bei verspäteter Rückgabe eine Nutzungsentschädigung und grundsätzlich auch ein weiterer nachweisbarer Schaden verlangt werden. Ein bloß behaupteter Umsatzverlust reicht dafür nicht automatisch aus. §§ 546 und 546a BGB
Sofern das Dachboxit Schutzpaket gebucht wurde, gelten für die gesamte Buchungsdauer und für alle von der Buchung erfassten Mietprodukte die vereinbarten Schutzpaketbedingungen.
Das Schutzpaket ist keine Versicherung. Es begrenzt die finanzielle Verantwortung des Mieters ausschließlich in dem in den Schutzpaketbedingungen beschriebenen Umfang.
Nicht vom Schutzpaket erfasste Schäden, Verluste, fehlende Zubehörteile, Pflichtverletzungen und Ausschlussfälle werden nach Maßgabe der AGB, der Schutzpaketbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den bei der Buchung einbezogenen Bedingungen des Dachboxit Schutzpakets.
Entscheidet sich der Mieter für eine Eigenmontage oder verzichtet er auf den angebotenen Montageservice, ist er für die fachgerechte Montage und die Einhaltung sämtlicher Hersteller- und Sicherheitshinweise verantwortlich.
Das Dachboxit Schutzpaket gilt nicht für Schäden, die durch eine fehlerhafte oder nicht bestimmungsgemäße Eigenmontage verursacht wurden.
Eine Haftung des Mieters besteht nur im Rahmen der AGB und der gesetzlichen Bestimmungen. Die bisherige Aussage, der Mieter trage pauschal die „volle Verantwortung für daraus entstehende Schäden“, war zu weitgehend.
Zur Abholung muss grundsätzlich das Fahrzeug mitgebracht werden, das bei der Buchung angegeben wurde.
Wird ein anderes Fahrzeug mitgebracht, können wir nicht gewährleisten, dass die gebuchten Produkte für dieses Fahrzeug geeignet sind oder montiert werden können. Daraus entsteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines alternativen Produkts, Durchführung der Montage, Erstattung oder kostenfreie Stornierung, soweit Dachboxit die Abweichung nicht zu vertreten hat.
Werden die gemieteten Produkte während der Mietzeit ohne vorherige Prüfung oder Zustimmung von Dachboxit an einem anderen als dem bei der Buchung angegebenen Fahrzeug verwendet, übernimmt Dachboxit keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die gerade aus der fehlenden Eignung oder der Verwendung an diesem anderen Fahrzeug entstehen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
Bitte behandle alle gemieteten Produkte sorgfältig, beachte die Bedienungs-, Montage- und Sicherheitshinweise und halte die vereinbarten Termine ein. Dadurch können die Produkte auch nachfolgenden Kunden vollständig, sicher und pünktlich zur Verfügung gestellt werden.
Für gekaufte Produkte gelten die auf unserer Website veröffentlichte Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einem wirksamen Widerruf sind die Waren innerhalb der in der Widerrufsbelehrung genannten Frist zurückzugeben. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ware unbenutzt und originalverpackt ist.
Für einen Wertverlust muss der Verbraucher jedoch aufkommen, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war. § 357a BGB
Unabhängig davon bleiben die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Produkten unberührt.
Wichtig: Die 48-Stunden-Regel habe ich bewusst weiterhin auf den Abholtermin bezogen, weil sie so in deinem bestehenden Text steht. Falls eine Änderung des Rückgabetermins stattdessen bis 48 Stunden vor dem Rückgabetermin möglich sein soll, müssen wir genau dieses eine Wort ändern. Das ist wirtschaftlich ein erheblicher Unterschied.