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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DACHBOXIT

Stand: August 2026

Anbieter und Vermieter:

ReRent GmbH
Silberburgstraße 193
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: +49 151 72876293
E-Mail: cs@dachboxit.de

Nachfolgend „Dachboxit“ oder „Vermieter“ genannt.

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Geltungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Vertragsschluss
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Stornierung durch den Mieter
  6. Widerrufsrecht
  7. Bereitstellung, Abholung und Übergabe
  8. Fahrzeugangaben und Kompatibilität
  9. Montage und Demontage
  10. Gebrauch der Mietgegenstände
  11. Pflichten während der Mietzeit
  12. Mängel und Ausfall eines Mietgegenstands
  13. Schäden, Verlust und Diebstahl
  14. Dachboxit Schutzpaket
  15. Mietdauer und Rückgabe
  16. Verspätete Rückgabe
  17. Kündigung aus wichtigem Grund
  18. Haftung von Dachboxit
  19. Datenschutz
  20. Anwendbares Recht
  21. Gerichtsstand
  22. Verbraucherstreitbeilegung

GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Dachboxen, Heckboxen, Dachfahrradträgern, Kupplungsfahrradträgern, Trägermaterial, Zubehör und sonstigen auf Dachboxit.de angebotenen Mietgegenständen durch die ReRent GmbH.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Dachboxit ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Dachboxit und dem Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

2.1 „Mieter“ ist die Person, die die Buchung vornimmt und Vertragspartner von Dachboxit wird.

2.2 „Mietgegenstand“ bezeichnet sämtliche im Rahmen einer Buchung überlassenen Produkte einschließlich der dazugehörigen Schlüssel, Befestigungsteile, Träger, Gurte und sonstigen Zubehörteile.

2.3 „Mietzeit“ ist der bei der Buchung vereinbarte Zeitraum zwischen dem Abhol- beziehungsweise Übergabetermin und dem Rückgabetermin.

2.4 „Gesamtmietpreis“ ist das für die vereinbarte Mietzeit und sämtliche gebuchten Mietgegenstände geschuldete Mietentgelt. Der Preis des optionalen Dachboxit Schutzpakets zählt nicht zum Gesamtmietpreis im Sinne der Stornierungsregelung.

VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Die Darstellung der Mietgegenstände auf Dachboxit.de ermöglicht dem Kunden die Auswahl und Buchung der angebotenen Mietgegenstände für einen bestimmten Zeitraum.

3.2 Vor Abschluss der Buchung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und über die vorgesehenen Eingabefunktionen berichtigen.

3.3 Durch Betätigung des Buttons „Jetzt buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Buchung ab und wird zur Zahlung weitergeleitet.

3.4 Der Mietvertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Der Kunde erhält anschließend eine Buchungsbestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail.

3.5 Der Vertragstext und die Buchungsdaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Die Buchungsdaten sind, soweit technisch vorgesehen, im Kundenkonto einsehbar.

3.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung auf Dachboxit.de angezeigten Preise.

4.2 Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

4.3 Der Gesamtpreis wird mit Abschluss der Buchung fällig.

4.4 Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Bei der Nutzung eines Zahlungsdienstleisters können ergänzend dessen Zahlungsbedingungen gelten.

4.5 Eine Buchung gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn der Zahlungsvorgang bestätigt wurde.

4.6 Schlägt die Zahlung fehl oder wird sie vom Zahlungsdienstleister rückabgewickelt, ist Dachboxit berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

STORNIERUNG DURCH DEN MIETER

5.1 Der Mieter kann die Buchung über die dafür vorgesehene Stornierungsfunktion in seinem Kundenkonto oder durch eine eindeutige Erklärung gegenüber Dachboxit stornieren.

5.2 Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Dachboxit eingeht.

5.3 Eine Stornierung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Abhol- beziehungsweise Übergabetermin kostenlos möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.

5.4 Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Abhol- beziehungsweise Übergabetermin, beträgt das Stornierungsentgelt 100 Prozent des vereinbarten Gesamtmietpreises.

5.5 Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Dachboxit durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Von Dachboxit ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Mietgegenstände für den betreffenden Zeitraum werden angerechnet.

5.6 Nimmt der Mieter den vereinbarten Abhol- beziehungsweise Übergabetermin nicht wahr und storniert er die Buchung nicht rechtzeitig, gelten die Ziffern 5.4 und 5.5 entsprechend.

5.7 Die einmalige Pauschale für das Dachboxit Schutzpaket wird bei einer Stornierung vor Übergabe der Mietgegenstände zurückerstattet, da der Schutzzeitraum noch nicht begonnen hat.

5.8 Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass er die Buchung aufgrund eines von Dachboxit zu vertretenden Umstands nicht wahrnehmen konnte. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.

WIDERRUFSRECHT

6.1 Bei Verträgen über termingebundene Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach Maßgabe des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

6.2 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Ausschlusstatbestands im Einzelfall nicht vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht und die von Dachboxit bereitgestellte Widerrufsbelehrung.

6.3 Das vertraglich eingeräumte Stornierungsrecht gemäß Ziffer 5 besteht unabhängig davon, ob im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

BEREITSTELLUNG, ABHOLUNG UND ÜBERGABE

7.1 Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt zu dem in der Buchung vereinbarten Termin an der vereinbarten Abhol- oder Übergabestelle.

7.2 Der Mieter ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin zu erscheinen und die für die Übergabe erforderlichen Angaben und Nachweise bereitzuhalten.

7.3 Dachboxit kann die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen, soweit dies zur Identitätsprüfung und ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlich ist.

7.4 Erscheint der Mieter verspätet, besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung der Mietzeit. Dachboxit wird sich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten um eine spätere Übergabe bemühen.

7.5 Kann Dachboxit den gebuchten Mietgegenstand aus einem nicht vom Mieter zu vertretenden Grund nicht bereitstellen, kann Dachboxit dem Mieter einen technisch und funktional gleichwertigen Ersatzgegenstand anbieten.

7.6 Der Mieter ist nicht verpflichtet, einen Ersatzgegenstand anzunehmen. Lehnt er ihn ab oder kann kein geeigneter Ersatz angeboten werden, werden die für den betroffenen Mietgegenstand geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7.7 Zustand und Vollständigkeit der Mietgegenstände können bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll oder durch Fotoaufnahmen dokumentiert werden.

FAHRZEUGANGABEN UND KOMPATIBILITÄT

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu dem Fahrzeug zu machen, für das die Mietgegenstände gebucht werden. Hierzu gehören insbesondere Hersteller, Modell, Baujahr, Fahrzeugausführung, Dachform, vorhandene Dachträger und Anhängerkupplung.

8.2 Der Mieter ist verpflichtet, mit genau dem bei der Buchung angegebenen Fahrzeug zur Abholung beziehungsweise Montage zu erscheinen. Die gebuchten Mietgegenstände werden ausschließlich für dieses Fahrzeug ausgewählt und auf ihre Kompatibilität geprüft.

8.3 Die Mietgegenstände dürfen während der gesamten Mietzeit ausschließlich an beziehungsweise mit dem bei der Buchung angegebenen und von Dachboxit geprüften Fahrzeug verwendet werden.

8.4 Die Montage, Umsetzung oder Verwendung der Mietgegenstände an einem anderen Fahrzeug ist nur zulässig, wenn der Mieter Dachboxit vorher die vollständigen Daten des anderen Fahrzeugs mitgeteilt und Dachboxit dessen Verwendung ausdrücklich bestätigt hat.

8.5 Verwendet oder montiert der Mieter einen Mietgegenstand ohne vorherige Bestätigung von Dachboxit an einem anderen Fahrzeug, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Dachboxit haftet nicht für Schäden, die durch eine fehlende Kompatibilität, eine ungeeignete Befestigung, eine fehlerhafte Montage oder die Verwendung an dem nicht bestätigten Fahrzeug entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch einen Mangel des Mietgegenstands oder durch eine von Dachboxit zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurde. Die zwingenden gesetzlichen Haftungstatbestände gemäß Ziffer 18 bleiben unberührt.

8.6 Möchte der Mieter bereits zur Abholung ein anderes Fahrzeug verwenden, muss er Dachboxit rechtzeitig vor dem vereinbarten Abholtermin informieren und die vollständigen Daten des anderen Fahrzeugs übermitteln. Die Verwendung des anderen Fahrzeugs bedarf der vorherigen Bestätigung durch Dachboxit.

8.7 Erscheint der Mieter ohne vorherige Bestätigung mit einem anderen Fahrzeug, übernimmt Dachboxit keine Gewähr dafür, dass die gebuchten Mietgegenstände für dieses Fahrzeug geeignet sind oder sicher montiert werden können.

8.8 Dachboxit ist berechtigt, die Montage und Übergabe abzulehnen, wenn die gebuchten Mietgegenstände für das tatsächlich vorgeführte Fahrzeug nicht geeignet sind oder nicht sicher montiert werden können.

8.9 Kann die Übergabe oder Montage aufgrund eines nicht angekündigten oder nicht bestätigten Fahrzeugwechsels nicht erfolgen, gilt dies als vom Mieter zu vertretende Nichtabnahme. Ziffer 5 über kurzfristige Stornierungen gilt entsprechend. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass Dachboxit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.

8.10 Sofern ein passender Ersatzgegenstand verfügbar ist, kann Dachboxit diesen anbieten. Ein Anspruch auf einen Ersatzgegenstand besteht nicht. Etwaige Mehrkosten werden dem Mieter vor Annahme des Ersatzangebots mitgeteilt; Minderkosten werden berücksichtigt.

8.11 Der Mieter muss Dachboxit vor der Übergabe außerdem über nachträgliche technische Änderungen am Fahrzeug oder sonstige Abweichungen von den bei der Buchung gemachten Angaben informieren.

8.12 Dachboxit prüft die Eignung der Mietgegenstände auf Grundlage der Angaben des Mieters, der technischen Produktinformationen und der bei der Abholung erkennbaren Fahrzeugausstattung.

8.13 Die endgültige Zulässigkeit der Nutzung hängt zusätzlich von den Vorgaben des Fahrzeugherstellers, des Herstellers des Mietgegenstands sowie den gesetzlichen Bestimmungen ab.

8.14 Der Mieter ist insbesondere dafür verantwortlich, die für sein Fahrzeug geltende zulässige Dachlast, Stützlast, Achslast und Gesamtmasse einzuhalten. Das Gewicht von Mietgegenstand, Trägermaterial und Ladung ist vollständig zu berücksichtigen.

8.15 Beruhen eine fehlende Kompatibilität oder daraus entstehende Schäden auf unrichtigen oder unvollständigen Fahrzeugangaben des Mieters, einem nicht mitgeteilten beziehungsweise nicht bestätigten Fahrzeugwechsel oder nicht mitgeteilten technischen Veränderungen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit Dachboxit die fehlende Eignung kannte oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen müssen.

MONTAGE UND DEMONTAGE

9.1 Soweit eine Montage oder Demontage durch Dachboxit vereinbart oder Bestandteil der Buchung ist, wird sie nach den technischen Vorgaben des jeweiligen Herstellers durchgeführt.

9.2 Der Mieter hat Dachboxit auf erkennbare Besonderheiten, Vorschäden oder Veränderungen am Fahrzeug hinzuweisen, die für die Montage von Bedeutung sein können.

9.3 Nach der Übergabe ist der Mieter verpflichtet, die Befestigung und den ordnungsgemäßen Sitz des Mietgegenstands vor Fahrtbeginn sowie regelmäßig während der Nutzung zu kontrollieren. Die in der Bedienungs- oder Montageanleitung vorgesehenen Kontrollintervalle sind einzuhalten.

9.4 Veränderungen, eigenmächtige Demontagen, Umbauten oder Reparaturen durch den Mieter sind nur mit vorheriger Zustimmung von Dachboxit zulässig. Ausgenommen sind Maßnahmen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr erforderlich sind und bei denen eine vorherige Kontaktaufnahme mit Dachboxit nicht möglich ist.

9.5 Bei ungewöhnlichen Geräuschen, erkennbarer Lockerung, Beschädigung oder sonstigen Sicherheitsbedenken darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden, soweit dadurch eine Gefahr entstehen könnte. Der Mieter muss das Fahrzeug sicher abstellen und Dachboxit unverzüglich kontaktieren.

9.6 Die Haftung von Dachboxit für eine von Dachboxit fehlerhaft ausgeführte Montage richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Ziffer 18.

GEBRAUCH DER MIETGEGENSTÄNDE

10.1 Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß, entsprechend den Herstellerangaben und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden.

10.2 Der Mieter muss sämtliche Bedienungs-, Sicherheits-, Beladungs- und Montagehinweise beachten.

10.3 Insbesondere sind die zulässige Beladung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Fahrzeugabmessungen, die Ladungssicherung sowie die Dach-, Stütz- und Gesamtlast einzuhalten.

10.4 Bestehen unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben, gilt die jeweils niedrigste zulässige Geschwindigkeit. Unabhängig davon muss die Geschwindigkeit jederzeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie der veränderten Fahrzeughöhe und dem veränderten Fahrverhalten angepasst werden.

10.5 Die Ladung ist gleichmäßig zu verteilen und so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutscht, herabfällt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

10.6 Das Befördern gefährlicher, unzulässiger oder für den Mietgegenstand ungeeigneter Gegenstände ist untersagt.

10.7 Der Mieter hat insbesondere vor der Einfahrt in Garagen, Parkhäuser, Waschanlagen, Unterführungen oder sonstige höhenbeschränkte Bereiche die veränderte Gesamthöhe des Fahrzeugs zu beachten.

10.8 Dachboxen und andere auf dem Fahrzeug montierte Mietgegenstände dürfen nicht in automatischen Waschanlagen verwendet werden, sofern der Hersteller dies nicht ausdrücklich erlaubt.

10.9 Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet.

10.10 Der Mieter darf anderen Personen die Nutzung des bei der Buchung angegebenen Fahrzeugs mit den montierten Mietgegenständen gestatten. Er muss diese Personen zuvor über alle Bedienungs- und Sicherheitspflichten informieren. Der Mieter bleibt für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.

10.11 Die Nutzung der Mietgegenstände ist ausschließlich innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zulässig. Eine Nutzung außerhalb der Europäischen Union bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Dachboxit in Textform. Gesetzliche Vorschriften, Herstellerbestimmungen und ausdrücklich mitgeteilte Einschränkungen sind zusätzlich zu beachten.

10.12 Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten, die aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs oder der Mietgegenstände entstehen und vom Mieter oder einer von ihm zugelassenen Person verursacht wurden, trägt der Mieter.

PFLICHTEN WÄHREND DER MIETZEIT

11.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen.

11.2 Verschließbare Mietgegenstände sind beim unbeaufsichtigten Abstellen des Fahrzeugs ordnungsgemäß zu verschließen. Abnehmbare Zubehörteile sind angemessen gegen Diebstahl zu sichern.

11.3 Mängel, Funktionsstörungen, Schäden, Unfälle, Diebstahl oder Verlust sind Dachboxit unverzüglich mitzuteilen.

11.4 Der Mieter darf einen beschädigten oder möglicherweise nicht mehr verkehrssicheren Mietgegenstand nicht weiterverwenden.

11.5 Bei einem Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder einer Beschädigung durch Dritte ist der Mieter verpflichtet, die zur Aufklärung erforderlichen Angaben zu sichern. Dazu gehören, soweit möglich, Namen und Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen, Fotos sowie Angaben zum Hergang.

11.6 Bei Diebstahl, Vandalismus, Unfallflucht oder sonstigen strafbaren Handlungen ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dachboxit ist eine Kopie der polizeilichen Anzeige oder das entsprechende Aktenzeichen vorzulegen.

MÄNGEL UND AUSFALL EINES MIETGEGENSTANDS

12.1 Dachboxit überlässt die Mietgegenstände in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten und verkehrssicheren Zustand.

12.2 Der Mieter hat erkennbare Mängel möglichst bei der Übergabe anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind Dachboxit unverzüglich mitzuteilen.

12.3 Der Mieter hat Dachboxit eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und, soweit zumutbar, zur Behebung des Mangels oder zur Bereitstellung eines geeigneten Ersatzgegenstands zu geben.

12.4 Eigenmächtige Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Dachboxit durchgeführt werden. In dringenden Fällen, in denen eine sofortige Maßnahme zur Abwendung erheblicher Schäden erforderlich und Dachboxit nicht erreichbar ist, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mieters unberührt.

12.5 Bei einem nicht vom Mieter zu vertretenden Mangel richten sich Mietminderung, Aufwendungsersatz, Schadensersatz und Kündigungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.6 Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzgegenstand besteht nicht. Wird kein geeigneter Ersatz angeboten und ist die Nutzung wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mieters unberührt.

SCHÄDEN, VERLUST UND DIEBSTAHL

13.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, Verlust oder Diebstahl, soweit er oder eine Person, der er die Nutzung ermöglicht hat, die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

13.2 Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Mieter nicht. Hierzu gehören normale, dem Alter und der ordnungsgemäßen Nutzung entsprechende Gebrauchsspuren.

13.3 Bei reparablen Schäden kann Dachboxit Ersatz der erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten verlangen.

13.4 Bei Verlust, Diebstahl oder einem wirtschaftlich nicht reparablen Schaden kann Dachboxit den erforderlichen Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Mietgegenstands verlangen. Alter, Zustand, bisherige Nutzung und Wert des Mietgegenstands werden angemessen berücksichtigt.

13.5 Soweit der beschädigte Mietgegenstand während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht vermietet werden kann, kann Dachboxit einen nachgewiesenen Mietausfallschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung werden angerechnet.

13.6 Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

13.7 Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen des Mieters bleiben unberührt.

13.8 Besteht für die Buchung das Dachboxit Schutzpaket, richtet sich der Umfang des Verzichts von Dachboxit auf Schadensersatzansprüche ergänzend nach Ziffer 14.

DACHBOXIT SCHUTZPAKET

14.1 Rechtsnatur

Das Dachboxit Schutzpaket ist eine freiwillige Zusatzleistung von Dachboxit und keine Versicherung. Es kommt kein Versicherungsvertrag zustande.

Mit wirksamer Buchung des Schutzpakets verzichtet Dachboxit im nachfolgend beschriebenen Umfang auf eigene Schadensersatzansprüche gegen den Mieter.

14.2 Preis und Buchung

Das Schutzpaket kostet einmalig 7,00 Euro für die gesamte vereinbarte Mietzeit und gilt für sämtliche Mietgegenstände und das dazugehörige Zubehör innerhalb derselben Buchung.

Die Pauschale wird zusammen mit der Buchung bezahlt.

Das Schutzpaket muss im Rahmen der ursprünglichen Buchung ausgewählt werden. Ein nachträgliches Hinzubuchen ist nicht möglich.

14.3 Schutzzeitraum

Der Schutz beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit deren vollständiger Rückgabe an Dachboxit, spätestens jedoch zum vereinbarten Rückgabetermin.

Bei einer von Dachboxit bestätigten Verlängerung der Mietzeit gilt das Schutzpaket auch während des bestätigten Verlängerungszeitraums, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

Eine verspätete Rückgabe ohne vorherige Zustimmung von Dachboxit verlängert den Schutzzeitraum nicht.

14.4 Räumlicher Geltungsbereich

Das Dachboxit Schutzpaket gilt ausschließlich innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Bei einer Nutzung außerhalb der Europäischen Union besteht kein Schutz, sofern Dachboxit der Nutzung und der Erweiterung des Schutzbereichs nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

14.5 Erfasste Produkte

Das Schutzpaket gilt für alle innerhalb derselben Buchung bei Dachboxit gemieteten Produkte für Kraftfahrzeuge, insbesondere:

– Dachboxen,
– Heckboxen,
– Dachfahrradträger,
– Kupplungsfahrradträger,
– Trägermaterial und
– mitvermietetes Zubehör.

14.6 Erfasste Schäden

Vom Schutzpaket erfasst sind nicht vorsätzlich verursachte Schäden an den Mietgegenständen, insbesondere Kratzer, Bruch und vergleichbare Beschädigungen.

Bei einem reparablen Schaden verzichtet Dachboxit auf die Geltendmachung der erforderlichen Reparaturkosten gegenüber dem Mieter.

Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, verzichtet Dachboxit auf die Geltendmachung des Wiederbeschaffungswertes gegenüber dem Mieter.

Ebenfalls erfasst ist der Verlust eines Mietgegenstands durch nachgewiesenen Diebstahl während des Schutzzeitraums.

Eine Selbstbeteiligung des Mieters wird für erfasste Schäden und erfassten Diebstahl nicht erhoben.

14.7 Nicht erfasste Fälle

Nicht vom Schutzpaket erfasst sind:

– vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
– betrügerische oder arglistig unrichtige Schadensmeldungen;
– normale Abnutzung und gewöhnlicher Verschleiß;
– Schäden aufgrund einer vom Mieter oder einem nicht von Dachboxit beauftragten Dritten unsachgemäß vorgenommenen Montage, Demontage, Veränderung oder Reparatur;
– Schäden, die aus der Montage oder Verwendung an einem anderen als dem bei der Buchung angegebenen und von Dachboxit bestätigten Fahrzeug entstehen;
– das einfache Verlieren, Liegenlassen oder sonstige Abhandenkommen ohne nachgewiesenen Diebstahl;
– Folge-, Betriebs- und Vermögensschäden des Mieters oder Dritter;
– Ansprüche Dritter gegen den Mieter;
– Schäden, die bereits durch Gewährleistung, Garantie oder die Haftung eines Herstellers, Händlers oder Dritten vollständig ausgeglichen wurden;
– Kosten eines Ersatzgeräts oder einer Ersatzanmietung während einer Reparatur;
– Schäden außerhalb des räumlichen oder zeitlichen Geltungsbereichs des Schutzpakets.

14.8 Besondere Ausschlüsse

Das Schutzpaket gilt nicht für Schäden oder Verluste, die unmittelbar oder mittelbar verursacht werden durch:

– Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder Bürgerkrieg;
– innere Unruhen;
– Kernenergie oder nukleare Strahlung;
– Ereignisse oder Leistungen, bei denen wirtschafts-, handels- oder finanzrechtliche Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland einer Leistung durch Dachboxit entgegenstehen.

14.9 Pflichten im Schadensfall

Der Mieter muss:

a) den Schaden oder Diebstahl unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Kenntniserlangung, über das Kundenportal oder per E-Mail an cs@dachboxit.de melden;

b) die Buchungsnummer und eine vollständige, wahrheitsgemäße Beschreibung des Ereignisses angeben;

c) Dachboxit bei der Prüfung und Aufklärung unterstützen und angeforderte Fotos, Unterlagen und sonstige Nachweise zur Verfügung stellen;

d) bei Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch unbekannte beziehungsweise flüchtige Dritte unverzüglich eine polizeiliche Anzeige erstatten und Dachboxit eine Kopie oder das Aktenzeichen übermitteln;

e) weitere Schäden nach Möglichkeit verhindern oder mindern, soweit ihm dies ohne eigene Gefährdung zumutbar ist;

f) Ansprüche gegen verantwortliche Dritte oder deren Versicherungen nicht ohne Zustimmung von Dachboxit aufgeben oder beeinträchtigen.

14.10 Ansprüche gegen Dritte

Haftet ein Dritter für den Schaden, muss der Mieter Dachboxit die zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

Soweit Dachboxit aufgrund des Schutzpakets auf eigene Schadensersatzansprüche gegen den Mieter verzichtet, hat der Mieter bestehende Ersatzansprüche gegen den verantwortlichen Dritten bis zur Höhe des von Dachboxit getragenen Schadens an Dachboxit abzutreten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Eine doppelte Entschädigung für denselben Schaden ist ausgeschlossen.

14.11 Verletzung von Mitwirkungspflichten

Verletzt der Mieter eine Pflicht aus Ziffer 14.9 vorsätzlich und wird dadurch die Prüfung, Aufklärung oder Regulierung des Schadens wesentlich beeinträchtigt, kann der Schutz für den betreffenden Schaden entfallen.

Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung kann Dachboxit den Umfang des Haftungsverzichts in einem der Schwere des Verschuldens und den Auswirkungen der Pflichtverletzung entsprechenden Verhältnis reduzieren.

Der Haftungsverzicht bleibt bestehen, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Vergrößerung des Schadens noch für dessen Feststellung oder die Prüfung des Schutzumfangs ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistigem Verhalten.

MIETDAUER UND RÜCKGABE

15.1 Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den in der Buchung vereinbarten Zeitpunkten.

15.2 Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Kündigung zum Ende der vereinbarten Mietzeit ist nicht erforderlich.

15.3 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. § 545 BGB findet keine Anwendung.

15.4 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung von Dachboxit. Der Mieter soll eine gewünschte Verlängerung so früh wie möglich anfragen. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

15.5 Der Mieter muss sämtliche Mietgegenstände einschließlich Schlüssel, Befestigungsteilen, Gurten und sonstigem Zubehör spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin am vereinbarten Rückgabeort zurückgeben.

15.6 Die Mietgegenstände sind vollständig, grob gereinigt und in einem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht.

15.7 Eine normale, durch ordnungsgemäßen Gebrauch entstandene Verschmutzung oder Abnutzung führt nicht zu zusätzlichen Kosten.

15.8 Bei einer außergewöhnlichen Verschmutzung, die eine über die übliche Aufbereitung hinausgehende Reinigung erfordert, kann Dachboxit die erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

15.9 Zustand und Vollständigkeit können bei der Rückgabe in einem Rückgabeprotokoll oder durch Fotoaufnahmen dokumentiert werden.

15.10 Kann eine abschließende Prüfung bei der Rückgabe nicht sofort durchgeführt werden, darf Dachboxit verdeckte oder erst bei einer Funktionsprüfung erkennbare Schäden nachträglich anzeigen und nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.

VERSPÄTETE RÜCKGABE

16.1 Erkennt der Mieter, dass eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich ist, muss er Dachboxit unverzüglich informieren.

16.2 Eine verspätete Rückgabe führt nicht automatisch zu einer Verlängerung des Mietvertrags.

16.3 Für die Dauer der Vorenthaltung kann Dachboxit nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nutzungsentschädigung verlangen.

16.4 Weitergehende, nachgewiesene Schäden, insbesondere der Ausfall einer bereits vereinbarten Anschlussvermietung, können nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.

16.5 Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen werden angerechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

17.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.2 Ein wichtiger Grund für Dachboxit kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter:

– den Mietgegenstand erheblich vertragswidrig oder unter Missachtung wesentlicher Sicherheitsvorgaben nutzt;
– den Mietgegenstand unbefugt an Dritte weitervermietet;
– vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Identität oder zum verwendeten Fahrzeug macht;
– einen Mietgegenstand ohne vorherige Bestätigung von Dachboxit an einem anderen Fahrzeug montiert oder verwendet;
– vorsätzlich gegen die Beschränkung der Nutzung auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verstößt;
– trotz Aufforderung eine erhebliche Gefährdung des Mietgegenstands oder anderer Personen nicht beendet;
– einen fälligen erheblichen Zahlungsbetrag nicht entrichtet.

17.3 Soweit die Pflichtverletzung behoben werden kann, setzt Dachboxit vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe oder spricht eine Abmahnung aus. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Kündigung gesetzlich zulässig oder unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.

17.4 Nach einer wirksamen außerordentlichen Kündigung muss der Mieter die Mietgegenstände unverzüglich nach Abstimmung mit Dachboxit zurückgeben.

HAFTUNG VON DACHBOXIT

18.1 Dachboxit haftet unbeschränkt:

– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
– bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie;
– soweit Dachboxit einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Dachboxit für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung von Dachboxit für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Dachboxit.

18.5 Die gesetzlichen Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache bleiben unberührt.

DATENSCHUTZ

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf Dachboxit.de enthalten.

ANWENDBARES RECHT

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

GERICHTSSTAND

21.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

21.2 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

21.3 Gleiches gilt, wenn ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Die ReRent GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.